AGB

atlantics agbs Edelstahlhersteller

AGB

Unser allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen der Firma atlantics (nachstehend Lieferer) erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma atlantics diese schriftlich bestätigt.

1.2 Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Besteller unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen an.

1.3 Die auf den von uns gelieferten Geräten aufgebrachten Herstellerbezeichnungen, egal in welcher Form und Größe, stellen keinen Grund zur Mängelrüge dar und müssen wenn gewünscht vom Besteller auf eigene Kosten selbst entfernt werden.


2. Angebot, Preise, Verpackung
2.1 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Abweichungen von Maßen, Gewichten oder Materialien sowie Konstruktionsänderungen sind vorbehalten. Abbildungen sind nicht streng maßgebend, da der Lieferer ständig bemüht ist, seine Geräte zu verbessern.

2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen oder Aufhebung des Vertrages sind sie auf Verlangen dem Lieferer unverzüglich zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

2.3 Die Angebote sind freibleibend. Es gelten die jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Haben sich die Preise geändert, wird dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Wenn nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung widersprochen wird, ist rechtsverbindlich das Einverständnis des Bestellers mit der Preisänderung angenommen und es wird zu diesem Preis geliefert. Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag; Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. Sämtliche Preise sind inklusive Verpackung, diese geht in Eigentum des Bestellers über. Ausgenommen hiervon sind Euro-Paletten sowie Euro-Gitterboxen.


3. Lieferung, Versandart und Frachtkosten

3.1 Alle Preise gelten ab Werk Döbeln / Deutschland.

3.2 Der Lieferer kann, falls nicht anders vereinbart, die Versandart selbst auswählen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.

3.3 Transportschäden muss sich der Besteller sofort beim Empfang durch den Transportunternehmer bescheinigen lassen. Beanstandungen werden nur innerhalb von 7 Kalendertagen nach Empfang der Geräte anerkannt.

3.4 Der Lieferer ist bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Lieferzeit übernimmt er nur durch eine ausdrückliche, schriftliche Lieferzeitgarantie. Auch in diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen, wenn von ihm nicht zu vertretende Umstände eine Verzögerung bedingen. Zu den von ihm nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere unverschuldete Betriebsstörungen, Maßnahmen auf Grund von Arbeitskämpfen, Fehler in dem von ihm bezogenem Material, verspätete Zulieferung, höhere Gewalt.


4. Montage

4.1 Grundsätzlich verstehen sich sämtliche Preise, soweit nicht anders angegeben oder in Kostenvoranschlägen als Kondition mit ausgewiesen, ohne Montage.

4.2 Sofern die Montage zu einem Festpreis durchgeführt wird, gilt: Die Schaffung und Einhaltung der jeweils angegebenen Montagevoraussetzungen im Bauprotokoll und die evtl. Bereitstellung von Materialien etc., sind Grundlage für die Preisgarantie. Die vereinbarten Preise verstehen sich für Normalbedingungen.

4.3 Bei erschwerten Bedingungen und falls der Besteller die von ihm zu einem festgelegten Termin zu erbringenden Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt, hat er die dem Lieferer hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.

4.4 Der Lieferer ist insbesondere berechtigt, bei Montage- und damit Abnahmeverzug mindestens 50% vom Nettowarenwert zu fakturieren und fällig zu stellen.


5. Zahlung, Zahlungsverzug

5.1 Die Zahlung muss innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles eingehen. Skonti oder Rabatte gewähren wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Unberechtigte Kürzungen werden nachgefordert.

5.2 Der Lieferer ist berechtigt, Teillieferungen aus einem erteilten Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren und fällig zu stellen. Aufrechnungen mit Gegenforderungen des Bestellers gegen Forderungen des Lieferers sind ausgeschlossen.

5.3 Überschreitet der Besteller einen vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 2 Wochen, so ist der Lieferer berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Des Weiteren werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gewährten Skonti oder Rabatte nachgefordert.


6. Mängelrügen

6.1 Mängelrügen sind uns vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort, per eingeschriebenem Brief anzuzeigen.

6.2 Werden Mängelrügen anerkannt, liegt die Entscheidung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Ermessen des Lieferers. Weitergehende Schadensersatzansprüche hat der Besteller nicht.

6.3 Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Besteller nicht von der fristgerechten Begleichung der Rechnung. Veränderungen im Zuge der technischen Weiterentwicklung, die nicht die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes beeinträchtigen, sind nicht mängelrügbar und der übrige Vertragsinhalt wird dadurch nicht berührt.


7. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Lieferers wie folgt:

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche des Lieferers gegen den Besteller Eigentum des Lieferers.

7.2 Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird schon jetzt an den Lieferer abgetreten. Nur mit dieser Maßgabe ist der Besteller zum Weiterverkauf der Liefergegenstände im regelmäßigem Geschäftsverkehr berechtigt. Zu anderer Verfügung über die Liefergegenstände, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Vorausabtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Lieferers bleibt davon unberührt.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Vertragsrücktritt.

7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wird stets vom Lieferer vorgenommen. Werden diese Gegenstände mit anderem, ihm nicht gehörenden verarbeitet oder zu einer einheitlichen Sache verbunden, so ist vereinbart, dass der Besteller dem Lieferer das Miteigentum einräumt, das dem Wertverhältnis der von ihm gelieferten zu den anderen Gegenständen entspricht. Im Übrigen gilt die gleiche Regelung wie bei dem unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand.


8. Gewährleistung, Haftung für Mängel

8.1 Für alle von uns hergestellten Geräte übernehmen wir eine Gewährleistung auf Material- und Verarbeitungsmängel für die Dauer von 2 Jahren (Deutschland 5 Jahre) gemäß unseren Gewährleistungsbedingungen. Auf elektrische Bauteile (Ampelanlagen, Sensoren usw.), Kunststoffbauteile (Bullaugen, Panoramafenster, Spritzschutz usw.), Holzbauteile, Verschleißteile (Seile und Schäkel, Schlösser, Rutschmatten usw.) sowie Farbbeschichtungen (Lasuranstriche, Pulver- und Nassbeschichtungen usw.) werden lediglich 6 Monate Gewährleistung  auf Material- und Verarbeitungsmängel erteilt.

8.2 Die Art der Gewährleistungsleistung, Material- oder Herstellungsfehler durch den Ersatz oder die Nachbesserung der betroffenen Teile zu beheben, liegt in unserem Ermessen. Dies gilt insbesondere für Gewährleistungsarbeiten bei denen die erforderlichen Nacharbeiten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Anreise stehen. In diesem Fall kann der Lieferer dem Besteller durch Zustellung des entsprechenden Materials die Mängelbeseitigung übertragen. Dies gilt nicht für Arbeiten die der Besteller fachlich nicht leisten kann (z.B. schweißen oder verformen).

8.3 Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird, wenn der Besteller die Installation nicht sachgerecht vorgenommen hat und in der mangelhaften Installation der Grund für den Mangel liegt oder wenn der Besteller die entsprechenden Wartungsvorschriften nicht einhält.

8.4 Mutwillig oder fahrlässig beschädigte Teile, z.B. abgeschnittene Seile, Ketten oder Taue, beschädigte Einbauelemente etc. lösen keine Gewährleistungsansprüche aus. Weiterhin wird keine Gewähr übernommen bei Rissen im Holz und Harzfluss sowie für Schäden wie Sprossenbrüchen bei Sprossenwänden oder Gitterleitern, normalem Verschleiß an Klettertauen, Schaukelseilen, Netzen sowie Schäden auf Grund allgemeiner Abnutzung.

8.5 Der Lieferer ist zur Beseitigung von Mängeln so lange nicht verpflichtet , als der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Ausgeschlossen sind weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, dass diese durch den Lieferer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht sind. Grundsätzlich sind Ansprüche aus Folgeschäden einer Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.


9. Vertragsrücktritt / Kündigung

9.1 Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich oder der Lieferer eine Ihm gestellte ausreichende Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm zu vertretenden Mangels fruchtlos verstreichen lässt.

9.2 Falls nachträgliche Feststellungen über die negative Liquidität des Bestellers bekannt werden, die erkennen lassen, dass sich die Vermögenslage wesentlich verschlechtert hat, ist der Lieferer berechtigt, noch nicht bezahlte Lieferungen zurückzubehalten und nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechtes auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.

9.3 Bei einem Vertragsrücktritt bzw. einer Kündigung des Auftraggebers, welcher nicht auf das Verschulden von atlantics begründet ist, fallen je nach Bearbeitungsstand Endschädigungskosten wegen Nichterfüllung in Höhe von mind. 40% bis max. 100% des Auftragswertes an.


10. Neuerscheinungen

Kataloge, Prospekte, Preislisten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren bei Neuerscheinungen der Gleichen ihre Gültigkeit.


11. Bild- und Fotorechte

Dem Lieferer steht ein kostenfreies Bild- und Fotorecht an den durch ihn hergestellten Produkten zu. Er kann diese kostenfrei und uneingeschränkt nutzen. Dies gilt auch, wenn die Produkte durch Vorgabe des Bestellers gestaltet wurden sind.


12. Datenschutz

Der Lieferer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu speichern und zu verarbeiten.


13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sie sind durch wirksame Bestimmungen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen, zu ersetzen.

13.2 Der Besteller verpflichtet sich, den Lieferer bei der Abwehr gegen Nachbauer, Plagiatoren und sonstiger Verletzer unserer Schutz-, Urheber- oder Know-how-Rechte nach bestem Wissen zu unterstützen.

13.3 Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Seiten.


14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist das Amtsgericht Leipzig. Zwischen dem Besteller und dem Lieferer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Der Besteller bestätigt mit der widerspruchslosen Entgegennahme dieses Formulares mit den AGB des Lieferers sein unwiderrufliches Einverständnis mit den vorstehenden Bedingungen.